
Zeiterfassungspflicht ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Zeiterfassung in Deutschland Pflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter täglich elektronisch erfasst werden. Dies betrifft sowohl den Beginn, das Ende als auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit. Ausnahmen gelten für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern sowie für bestimmte Tarifverträge.
Die Einführung der elektronischen Zeiterfassung soll die Transparenz und die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze verbessern. Es wird erwartet, dass Arbeitgeber ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeiten einführen. Dies soll auch dazu beitragen, dass Verstöße gegen die Arbeitszeitgesetze frühzeitig erkannt und korrigiert werden können.
Die Umstellung auf elektronische Zeiterfassung stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Dazu gehören die Auswahl eines geeigneten Systems, die Schulung der Mitarbeiter und die Integration des Systems in bestehende Prozesse. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Daten sicher gespeichert und verarbeitet werden.
Hier kommt DVOSS‘ Software ins Spiel. DVOSS bietet eine umfassende Lösung zur elektronischen Zeiterfassung, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten ist. Die Software ermöglicht eine einfache und präzise Erfassung der Arbeitszeiten, sei es über mobile Geräte, Computer oder interaktive Terminals.